Beim Bau, beim Verkauf oder bei der Vermietung von Gebäuden muss nach einer EU-Richtlinie ab Januar 2008 ein Energiepass vorgelegt werden. Dieser darf nicht älter als 10 Jahre sein.
Der Energiepass ermöglicht den Verbrauchern einen Vergleich und eine Beurteilung der Energieeffizienz des Gebäudes und muss darüber hinaus Empfehlungen enthalten, wie diese verbessert werden kann.
Wie wird man Energiepass-Aussteller?
Frage: Wer darf einen Energiepass ausstellen?
Antwort: Diese Frage wird abschliessend der Gesetzgeber im Rahmen der neuen Energieeinsparverordnung regeln. Eine definitive Aussage kann deshalb derzeit nicht getroffen werden.
Es wird derzeit von folgenden Gruppen ausgegangen:
1) Bauvorlageberechtigte nach den Landesbauordnungen
2) Ausstellungsberechtigte für Energiebedarfsausweise nach §13 EnEV
3) Vor-Ort-Berater (BAFA)
4) Energieberater der Verbraucherzentralen
5) Gebäudeenergieberater im Handwerk
Frage: Es gibt den freiwilligen dena Energiepass, wie kann ich Aussteller werden?
Antwort: Der dena Energiepass darf nur von Fachleuten ausgestellt werden, die in der dena Ausstellerdatenbank registriert sind. Registrierte Aussteller erhalten von der dena ein Bestätigungsschreiben, mit dem sie sich Gebäudebesitzern gegenüber als qualifiziert ausweisen können. Die Anmeldung erfolgt über ein Kontaktformular im Internet. Nach der Anmeldung schickt der Aussteller einen Beleg seiner Qualifikation und das unterschriebene Kontaktformular an die dena. Nach der Überprüfung der Qualifikation wird der Aussteller von der dena in der zentralen Datenbank freigeschaltet und erhält zudem ein Bestätigungsschreiben, mit dem er sich Gebäudebesitzern gegenüber als registrierter Aussteller ausweisen kann. (Quelle: Deutsche-Energie-Agentur)
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