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Frage: Wie läuft eine Energiepasserstellung ab?
Antwort: Wenn Sie einen Energiepass brauchen, so ist das Verfahren sehr einfach. Es ist kein Amt oder eine Behörde notwendig. Der Hauseigentümer beauftragt einen zugelassenen Energiepass-Aussteller, dieser nimmt dann die Gebäudedaten vor Ort auf und erstellt einen Energiepass. Dieser Gebäudeenergiepass wird dem Eigentümer übergeben oder zugeschickt.
Frage: Gibt es unterschiedliche Verfahren zur Energiepass-Ausstellung?
Antwort: Es gibt bei der Energiepasserstellung folgende zwei Arten der Datenerfassung:
1. Vereinfachte Datenaufnahme Bei der vereinfachten Datenaufnahme stehen dem Aussteller tabellierte Pauschalwerte für die Erfassung des Gebäudes zur Verfügung. Einzelne Bauteile wie Gauben oder beheizte Kellerräume dürfen bis zu einer gewissen Grösse vernachlässigt werden. Durch diese Vereinfachungen kann das Gebäude mit geringerem Zeitaufwand erfasst werden, was die Kosten für den Energiepass deutlich reduziert.
2. Ausführliche Datenaufnahme Bei der ausführlichen Datenaufnahme werden vorhandene Daten zum Gebäude wie die Abmessungen der Bauteilflächen, der Aufbau der Wände und Decken usw. aus entsprechenden Bauunterlagen (Pläne, Baubeschreibungen etc.) ermittelt oder bei der Gebäudebegehung detailliert aufgenommen. Dieses Verfahren lohnt sich insbesondere vor einer geplanten Gebäudesanierung.
Frage: Sieht der Pass für alle Wohnungen eines Gebäudes gleich aus?
Antwort: Ja, denn der Energiepass kann nur für das gesamte Gebäude ausgestellt werden. Der Energiepass soll zeigen, wie gut die wärmedämmenden Eigenschaften der Außenhülle und die Qualität der Heizungsanlage sind. Diese beziehen sich immer auf das gesamte Gebäude. Innerhalb eines Gebäudes macht eine Unterscheidung von Wohnungen keinen Sinn. Zwischen einzelnen Wohnungen befinden sich in der Regel keine nennenswerten Wärmewiderstände, so dass sich die Wärme im Gebäude verteilt. Mieter, die oberhalb oder neben einer „gut beheizten“ Wohnung wohnen, kennen die Situation: Sie selbst müssen ihre Heizungen meist kaum aufdrehen und haben es dennoch angenehm warm. Dachwohnungen brauchen in der Regel mehr Heizenergie als mittig gelegene Wohnungen. Würden die schlechter gelegenen Wohnungen nicht beheizt werden, müssten auch die Mieter in den zentral gelegenen Wohnungen mehr heizen. Alle Mieter profitieren also davon, dass auch die im Dach und am Rand des Hauses gelegenen Wohnungen beheizt werden. So wird deutlich, dass nur das gesamte Gebäude energetisch beurteilt werden kann.
Frage: Warum sind im Energiepass keine Heizkosten enthalten?
Antwort: Der Energiepass betrachtet ausschliesslich die energetische Qualität des Gebäudes. Dabei berücksichtigt er alle relevanten Details von Heizung, Fenster, Decken, Aussenwänden und anderen Bauteilen. Damit lassen sich grundsätzlich Aussagen zur energetischen Qualität des Gebäudes treffen, die auch über mehrere Jahre hin Gültigkeit haben. Heizkosten sind demgegenüber von einer Fülle weiterer Faktoren beeinflusst, die nicht vom Gebäudeeigentümer gesteuert werden können. So sind die Heizkosten massgeblich davon abhängig, ob jemand viel oder wenig heizt oder auch von unterschiedlichen klimatischen Bedingungen je nach Jahr. Zusätzlich werden die Heizkosten von den Energiepreisen beeinflusst, die sich ja auch laufend ändern. Der Energiepass soll zukünftige Nutzer von Gebäuden darüber informieren, ob bei einem Gebäude tendenziell hohe oder niedrige Energieverbräuche zu erwarten sind. Die tatsächliche Höhe der Verbräuche ergibt sich jedoch, wie oben dargestellt, aus vielen Faktoren auf die der Nutzer auch entsprechenden Einfluss hat.
Frage: Wenn der Energiepass keine konkreten Aussagen über den Verbrauch des einzelnen Mieters macht, was nutzt er ihm dann?
Antwort: Wie beispielsweise bei Kühlschränken oder Wäschetrockner wird bei der Bedarfsberechnung ein Normverbrauch erstellt. Alles andere würde keine Vergleichbarkeit gewährleisten. Der Nutzen besteht darin, Gebäude vor dem Abschluss eines Miet- bzw. Kaufvertrages miteinander vergleichen zu können. Als Qualitätssiegel für das Gebäude verschafft er dem Mieter eine höhere Transparenz, wie es um den Energiebedarf des Gebäudes bestellt ist. Gebäudebesitzer erhalten ihrerseits die Möglichkeit mit der energetischen Qualität des Gebäudes und mit durchgeführten Modernisierungsmassnahmen zu werben. Zudem können die im Rahmen der Energiepassausstellung aufgenommenen Gebäudedaten für die Detailplanung von Modernisierungsmassnahmen benutzten und somit die Gesamtkosten für Modernisierungen reduziert werden.
Frage: Wann muss ein Energiepass ausgestellt werden und warum soll ich mir schon jetzt einen Energiepass ausstellen lassen?
Antwort: Bei Bau, Verkauf oder Vermietung muss dem Käufer oder Mieter vom Eigentümer ein Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz vorgelegt werden. Das bedeutet, zieht ein Mieter in einem Mehrfamilienhaus aus, so muss dem potenziellen Nachmieter ein Energiepass vorgelegt werden, damit dieser eine Information über die Energieeffizienz des betreffenden Gebäudes erhält. Verkauft jemand sein Haus, so ist auch in diesem Fall dem Interessenten ein Ausweis über die Energieeffizienz des Hauses vorzulegen. Die exakten Bestimmungen zum Energiepass sind derzeit noch nicht geregelt. Dennoch ist eine Ausstellung bereits vor In-Kraft-Treten durchaus sinnvoll. Hausverkäufer oder Vermieter, die schon vor der gesetzlichen Einführung Energiepässe für Ihre Gebäude ausstellen lassen, profitieren gleich mehrfach vom Energiepass. Sie können zum einen bei Miet- oder Kaufinteressenten mit der Innovation Energiepass werben. Zum Anderen geben die im Energiepass enthaltenen Modernisierungstipps Hinweise darauf, wie das Gebäude am wirtschaftlichsten energetisch verbessert werden kann. Nach der Umsetzung der energetischen Sanierungsmaßnahmen erhält das Gebäude eine bessere Einstufung im Energiepass und ist somit attraktiver für neue Mieter bzw. Käufer.
Frage: Für welche Häuser muss ein Energiepass ausgestellt werden?
Antwort: Für alle Gebäude, egal ob es sich um Neubauten oder Altbauten handelt. Es kommt auch nicht auf die Art der Nutzung an. Der Energiepass ist also für Wohn- und Nichtwohngebäude auszustellen. Für den Neubaubereich gibt es jedoch schon seit 1995 Energiebedarfsausweise, die im Rahmen der 3. Wärmeschutzverordnung (1995) bzw. der Energieeinsparverordnung 2002 geregelt waren bzw. sind. Für Bestandsgebäude gab es bisher keine Verpflichtung, die Energieeffizienz in Form eines Energieausweises darzustellen. Dies wird sich nun ändern.
Frage: Wie lange ist ein Energiepass gültig?
Antwort: Die EU-Gebäuderichtlinie gibt für den Energiepass eine maximale Geltungsdauer von 10 Jahren vor.
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