Beim Bau, beim Verkauf oder bei der Vermietung von Gebäuden muss nach einer EU-Richtlinie ab Januar 2008 ein Energiepass vorgelegt werden. Dieser darf nicht älter als 10 Jahre sein.
Der Energiepass ermöglicht den Verbrauchern einen Vergleich und eine Beurteilung der Energieeffizienz des Gebäudes und muss darüber hinaus Empfehlungen enthalten, wie diese verbessert werden kann.
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Der Energiepass in Solingen
Ab 2008 muss nach der "EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" beim Verkauf oder der Vermietung von Wohnungen ein "Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" ausgestellt werden. Die nationale Umsetzung der Richtlinie soll mit der anstehenden Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) erfolgen.
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