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Der Energiepass und Energieausweis - auch in Bonn
Seit dem Juli 2008 sind alle Hauseigentümer verpflichtet, einen Energieausweis erstellen zu lassen.
Auf Grundlage von energetischen Messungen wird im Ausweis dokumentiert, ob eine Gebäude beispielsweise als Folge von Baumängeln oder undichter Fenster Energie verschwendet. Um dies festzustellen nutzen Energieausweis-Aussteller und Energieberater beispielsweise Infrarot–Thermografieaufnahmen.
Der Haueigentümer bekommt mit dem Energieausweis Vorschläge zur Behebung der festgestellten Mängel. Die Massnahmen zur Beseitigung sowie die dadurch erzielte Energieeinsparung werden dokumentiert.
Ziel des Energieausweises ist es, Eigentümern und Mietern Potentiale zur Energieeinsparung aufzuzeigen und die Beschaffenheit von Wohngebäuden hinsichtlich ihres energetischen Zustandes vergleichbar zu machen.
Zwei Begrifflichkeiten - Energieausweis und Energiepass
Energieausweis und Energiepass sind zwei Begriffe für dieselbe Sache. In der Richtlinie der EU steht Energieausweis, der Volksmund sagt häufig Energiepass.
Was ist der Unterschied zwischen dem Bedarfsausweis und dem Verbrauchsausweis?
Es gibt zwei Varianten des Energiepasses: den bedarfsorientierten und den verbrauchsorientierten Ausweis.
Der bedarfsorientierte Ausweis ist vorgeschrieben für Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen, dessen Baugenehmigung vor dem 01.11.1977 erteilt wurden. Ausgenommen davon sind Gebäude, die vor diesem Termin gebaut wurden, aber mindestens auf den Stand der ersten Wärmeschutzverordnung (WSchVO) gebracht wurden. Für diese Gebäude ist auch weiterhin der verbrauchsorientierte Ausweis zulässig. Der Erstellung eines bedarfsorientierten Ausweises geht die Prognose des voraussichtlichen Energiebedarfs voraus. Hierbei wird die Basis der Bausubstanz sowie die vorhandene Heizanlage eingerechnet.
Der verbrauchsorientierte Ausweis ist in allen anderen Fällen gültig. Die Erstellung des verbrauchsorientierten Energieausweises erfolgt auf Basis des tatsächlich in der Vergangenheit angefallenen Energieverbrauchs eines Gebäudes anhand der Verbrauchsabrechnungen der letzten drei zusammenhängenden Jahre.
Wozu benötigt man einen Energieausweis und wer benötigt ihn? Anhand des Energieausweises sollen zukünftig Mieter oder Käufer die Energieeffizienz eines Gebäudes ablesen und somit die Energiekosten einschätzen können. Dies erhöht die Transparenz und ermöglicht die Vergleichbarkeit. Einen Energieausweis braucht somit jeder, der ein Haus vermietet, sofern es sich dabei um einen Mietwechsel handelt sowie jeder, der ein Haus verkaufen will.
Der Vermieter oder Verkäufer ist auf Anfrage dazu verpflichtet, einen Energieausweis vorzulegen. In öffentlichen Gebäuden sowie Gebäuden mit einer Nutzfläche von mindestens 1000m² muss ein Energieausweis deutlich erkennbar ausgehängt werden. Für ein Gebäude, das unter Denkmalschutz steht, benötigt der Eigentümer weder den bedarfs- noch den verbrauchsorientierten Ausweis.
Wie lange gilt der Energieausweis?
Der Energieausweis gilt zehn Jahre. Ein neuer Ausweis kann erstellt werden, wenn aufgrund von Renovierungsarbeiten die Energieeffizienz eines Gebäudes verbessert wurde.
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