Beim Bau, beim Verkauf oder bei der Vermietung von Gebäuden muss nach einer EU-Richtlinie ab Januar 2008 ein Energiepass vorgelegt werden. Dieser darf nicht älter als 10 Jahre sein.
Der Energiepass ermöglicht den Verbrauchern einen Vergleich und eine Beurteilung der Energieeffizienz des Gebäudes und muss darüber hinaus Empfehlungen enthalten, wie diese verbessert werden kann.
Energiepass-Aussteller im Postleitzahlengebiet 62:
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