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Beim Bau, beim Verkauf oder bei der Vermietung von Gebäuden muss nach einer EU-Richtlinie ein Energiepass / Energieausweis vorgelegt werden. Dieser darf nicht älter als 10 Jahre sein.

Der Energiepass / Energieausweis ermöglicht den Verbrauchern einen Vergleich und eine Beurteilung der Energieeffizienz des Gebäudes und muss darüber hinaus Empfehlungen enthalten, wie diese verbessert werden kann.

Ihre Energiepass-Aussteller in Korschenbroich:

Der Energiepass + Energieausweis in Korschenbroich:

Nach der "EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" muss beim Verkauf oder der Vermietung von Wohnungen ein "Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" ausgestellt werden.

Diesen Gebäudeenergieausweis, meist Energieausweis oder Energiepass genannt, können Sie sich von hierfür zugelassenen Energieberatern ausstellen lassen.

In diesem Verzeichnis finden Sie schnell und einfach einen Energieausweis-Aussteller / Energiepass-Aussteller.

Sind Sie auf der Suche nach einer Energieberatung? Energiepassaussteller / Energieausweisaussteller sind meistens auch Energieberater.

Hier finden Sie den Energieausweis-Aussteller und Energieberater in Ihrer Region.

 

Energieausweise für bestehende Gebäude können entweder auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des gemessenen Energieverbrauchs ausgestellt werden.

Für Wohngebäude mit maximal 4 Wohnungen deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, müssen Energieausweise ab 1.10.2008 auf der Grundlage des Energiebedarfs ausgestellt werden. Ausnahmen
gelten für Gebäude, die schon bei der Fertigstellung die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllt haben oder nachträglich auf diesen Stand gebracht wurden.

Für Nichtwohngebäude besteht Wahlfreiheit zwischen Energiebedarf oder Energieverbrauch als Basis des Energieausweises.

Der Energieausweis muss Vorschläge für die Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes, energetische Modernisierungsvorschläge für Bestandsgebäude, beinhalten. Sind Vorschläge für eine Verbesserung der Energieeffizienz nicht möglich, so muss dies schriftlich begründet werden. Eine Pflicht für die Umsetzung dieser Vorschläge durch den Immobilienbesitzer oder Mieter besteht allerdings nicht.

Infos für Aussteller:

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