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Beim Bau, beim Verkauf oder bei der Vermietung von Gebäuden muss nach einer EU-Richtlinie seit Januar 2008 ein Energiepass vorgelegt werden. Dieser darf nicht älter als 10 Jahre sein.

Der Energiepass ermöglicht den Verbrauchern einen Vergleich und eine Beurteilung der Energieeffizienz des Gebäudes und muss darüber hinaus Empfehlungen enthalten, wie diese verbessert werden kann.

Allgemeine Fragen zum Energiepass:

Frage:
Was ist ein Energiepass für Gebäude?

Antwort:
Der Energiepass für Gebäude ist ein Ausweis über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Mit Hilfe des Energiepasses können Gebäude energetisch miteinander verglichen werden.


Frage:
Was ist der Unterschied zwischen einem Energiepass und einem Energieausweis?

Antwort:
Es gibt keinen Unterschied zwischen Energieausweis und Energiepass. Beides sind Synonyme. Die EU-Gebäuderichtlinie verwendet den Begriff Energieausweis. In Deutschland ist der Begriff Energiepass jedoch schon früher üblich gewesen. So gab es schon vor der Verabschiedung der EU-Richtlinie zahlreiche lokale Energiepässe. In Österreich aber hat sich das Wort Energieausweis durchgesetzt.


Frage:
Was ist das Ziel des Gebäudeenergiepass?

Antwort:
In erster Linie ist das Ziel des Energiepass eine Markttransparenz für den Energieverbrauch im Gebäudebereich zu erzielen. Der Energiepass weist die Energieeffizienz als Qualitätsmerkmal eines Gebäudes aus und macht somit den Energiebedarf für jeden sichtbar. Die Energieeffizienzklasse soll ein Gütesiegel für Wohnungen und Gebäude sein. In anderen Bereichen sind die Verbraucher schon länger an solch ein Unterscheidungsmerkmal gewohnt, beispielsweise ist solch ein Energieverbrauchshinweise bei Waschmaschinen oder Wäschetrockner ein wichtiges Verkausfargument.


Frage:
Warum muss es einen bundeseinheitlichen Gebäudeenergiepass geben?

Antwort:
Die EU-Richtlinie „Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten, Maßnahmen der Energie- und CO2-Einsparung bis 2006 in nationales Recht umzusetzen. Ein wesentlicher Aspekt der Richtlinie ist die Erstellung von Energieausweisen bei Erstellung, Verkauf oder Vermietung von Gebäuden. Es gibt derzeit bereits einige verschiedene regionale Energiepässe, die jedoch unterschiedliche Ergebnisse und Kennwerte ausweisen. Somit ist es für den Verbraucher nur sehrschwer zu erkennen, wie er Gebäude hinsichtlich der Energieeeffizienz vergleichen kann. Für ein Gebäude, welches beispielsweise mit zwei unterschiedlichen Varianten derverschiedenen Energieausweisen berechnet wurde, lägen unterschiedliche Ergebnisse vor. Dies ist für den Verbraucher nur schwer zu durchschauen und erfordert eine einheitliche Regelung.


Frage:
Wer darf zukünftig den Energieausweis ausstellen und wird es eine bundeseinheitliche Zertifizierung geben?

Antwort:
Dies wird in der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2006 geregelt. Es wird jedoch voraussichtlich keine einheitlichen Zertifizierungen und auch kein klar definiertes Berufsbild für den Energiepass-Aussteller geben. Auch ist derzeit der Begriff Energieberater nicht geschützt und kann deshalb im Prinzip von Jedermann benutzt werden. Mit klaren Qualifikationsanforderungen an die Aussteller bietet der bundeseinheitliche Energiepass nun die Chance, einen gesicherten und einheitlichen Qualitätsstandard einzuführen. Wer letzlich alles in Deutschland zukünftig Energiepässe ausstellen darf, wird in der Energieeinsparverordnung 2006 geregelt. Der Zeitplan für die Einführung der Energieeinsparverordnung 2006 ist derzeit jedoch noch unklar, die politische Umbruchsituation mit den Neuwahlen 2005 hat hier einiges im Zeitplan durcheinander gewirbelt.


Frage:
Ab welchem Zeitpunkt muss ein Energiepass ausgestellt werden und kann ich jetzt schon einen solchen ausstellen lassen?

Antwort:
Im Grunde müsset dies seit dem 04.01.2006 der fall sein. Deutschland führt den Energiepass für Gebäude jedoch voraussichtlich erst Ende 2008 ein. Bevor der Energiepass in Deutschland zur Pflicht werden kann, muss die Bundesregierung die EU-Vorgaben in nationales Recht umsetzen. Ein erster Schritt war die Verabschiedung des neuen Energieeinsparungsgesetzes. Es fehlt noch eine neue Energieeinsparverordnung (EnEV) 2006, in der die Details für den Energiepass festgelegt werden. Erst nach In-Kraft-Treten der EnEV müssen Gebäudeeigentümer den Energiepass erstellen lassen, wenn sie ein Haus oder eine Wohnung bauen, verkaufen oder vermieten wollen. Das gilt sowohl für bestehende Wohnimmobilien als auch für Büro- und Dienstleistungsgebäude. Für Neubauten sind Energiepässe nichts Neues: Hier gilt die Pflicht schon seit 2002. Einen Energiepass können Sie sich jedoch auch schon jetzt ausstellen lassen. Die dena hat 2005 eine Marktvorbereitungskampagne gestartet und ermöglicht dadurch schon jetzt die bundesweite Ausstellung von dena-Energiepässen Dies noch bevor die gesetzlichen Regelungen zum Energieausweis in Kraft treten.

Häufige Fragen:

Allgemeine Fragen zum Energiepass und Energieausweis Das Verzeichnis
Allgemeine Fragen zum Energiepass und Energieausweis Energiepass allgemein
Fragen zum Ablauf der Erstellung eines Gebäudeenergiepass
 
Ablauf der Erstellung
Grundsätzliche rechtliche Fragen zum Energiepass und Energieausweis 
Rechtliche Fragen
Wie wird man Energiepass-Aussteller- die Zulassungsvoraussetzungen 
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